13.02.13

Verfassungsgericht

Streit um S-Bahn-Volksbegehren wird im Mai entschieden

Der Berliner S-Bahn-Tisch will verhindern, dass der Betrieb teilprivatisiert wird - per Volksbegehren. Der Senat hält dies für unzulässig.

Foto: dpa

Gericht vertagt Entscheidung über das S-Bahn-Volksbegehren
Gericht vertagt Entscheidung über das S-Bahn-Volksbegehren

Im Streit um die Zulässigkeit des S-Bahn-Volksbegehrens muss die Bürgerinitiative "S-Bahn-Tisch" weiter auf eine Entscheidung warten. Das Verfassungsgericht legte am Mittwoch den 13. Mai als Termin für die Urteilsverkündung fest. Die Initiative will verhindern, dass der Betrieb der S-Bahn in Berlin nach 2017 privatisiert wird und hatte dafür im Dezember 2011 mehr als 28.000 gültige Unterschriften eingereicht. Der Senat hatte das beantragte Volksbegehren aber für unzulässig erklärt und dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Diese rechtliche Möglichkeit gebe es noch nicht lange, erläuterte ein Gerichtssprecher. Daher habe das Gericht am Mittwoch zunächst über das Prozedere beraten müssen.

Der Zugbetrieb auf dem Berliner S-Bahn-Ring und den Zubringerstrecken aus dem Südosten und Königs Wusterhausen war schon vor einiger Zeit europaweit ausgeschrieben worden. Auch über die Vergabebedingungen wird derzeit juristisch gestritten. In einem von der Deutschen Bahn beim Kammergericht angestrengten Klageverfahren wird möglicherweise der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das letzte Wort haben.

S-Bahn-Tisch fordert mehr Züge und Personal

Ziel des S-Bahn-Tisches ist ein Gesetz, das dem inzwischen jahrelangen Chaos bei der Berliner S-Bahn ein Ende setzt. Dazu gehörten neben einer deutlichen Aufstockung der Zahl der S-Bahn-Züge auch die Rückkehr von Aufsichtspersonal auf jeden S-Bahnhof und zehn Stunden lang geöffnete Schalter auf jedem Umsteigebahnhof innerhalb des Stadtgebiets.

Werde dies gesetzlich festgeschrieben, werde das Interesse privater Verkehrsunternehmen am Betrieb der S-Bahn automatisch nachlassen. "Wenn sie merken, dass mit der S-Bahn kein schneller Euro zu machen ist, dann werden sie flott abwinken", erklärte der Vorsitzende der Berliner Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Klaus Just.

Nach Ansicht des Senats greift das Volksbegehren aber unzulässigerweise per Gesetzesbeschluss in den bis Dezember 2017 laufenden Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn ein. Auch dass die Verträge für den S-Bahn-Verkehr gemeinsam mit Brandenburg geschlossen wurden, spreche gegen ein Berliner Volksbegehren.

Quelle: dpa/ap
© Berliner Morgenpost 2013 - Alle Rechte vorbehalten
Die Favoriten unseres Homepage-Teams

Eine alte und eine neue Fassade in Prenzlauer Berg
07:23Wohnungsmarkt
Der neue Mietspiegel für Berlin – was Sie wissen sollten

Das Berliner Mietniveau bleibt hinter anderen Großstädten zurück. Doch die Entwicklung zeigt nach oben, wie der Mietspiegel belegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Wohnlagen und Preisen. mehr...


Rammstein-Frontman Till Lindemann auf der Bühne in Moskau
23.05.13Terminvorschau
Das bringt der Tag in Berlin am Freitag

Berlin hat jeden Tag Neues zu bieten. Politische Termine, Demonstrationen, Prozesse, Theater, Konzerte. Hier finden Sie eine Auswahl der Berliner Morgenpost für Freitag, den 24. Mai. mehr...

Kristall Sauna Therme   Ludwigsfelde in Brandenburg bei Berlin   das grov¸e Angebot fv r Baden Wellness und Sauna vor. FKK und Sportbad.
23.05.13Ludwigsfelde
Freizeitbad vor den Toren Berlins warnt vor Sextätern

Die Kristall Saunatherme in Ludwigsfelde geht nach sexuellen Übergriffen in dem FKK-Bad in die Offensive: In Zusammenarbeit mit der Polizei installierten die Verantwortlichen Videokameras. mehr...


Im Olympiastadion steht ein weiteres Sporthighlight bevor: das Champions-League-Finale 2015
08:16Finale 2015
Erstklassiger Gastgeber - Warum Berlin Champions League kann

Nachdem sich Berlin Lästereien zu BER, S-Bahn und Hertha gefallen lassen musste, vergibt die Uefa das Champions-League-Finale an die Hauptstadt. Das wird gebührend vor dem Brandenburger Tor gefeiert. mehr...

Leser-Kommentare 1 Kommentar
Leserkommentare sind ausgeblendet.
Kommentare einblenden
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
Top-Thema
title
Start-ups in Berlin

Gründerzeit: Die Serie und das Blog der Berliner Morgenpost.

Video Nachrichten mehr
Queen of Soul Aretha Franklin braucht eine kleine Auszeit
USA Bär spaziert durch Vorort von Los Angeles
London Islamisten töten britischen Soldaten
Deutsche Welle In Norditalien kommt die Erde nicht zur Ruhe
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

Fotogalerie

Das sind die Berliner Bilder des Tages

Bilder von oben

Das zerstörte Oklahoma City aus der Luft

In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote