31.01.13

Wie Abfall entsorgt

Berliner Tierschützerin rettet Katze aus Müllschacht

Eine junge Katze ist in einem elfgeschossigen Mietshaus in Berlin-Marzahn offenbar in den Müllschlucker geworfen worden. Sie hatte Glück.

Foto: Tierheim Berlin

Diese etwa acht Monate alte Katze wurde in einem Hochhaus in Berlin-Marzahn von einem Hausmeister gefunden.

3 Bilder

Unbekannte haben eine junge Katze vermutlich im Müllschacht eines elfgeschossigen Mietshauses in Berlin-Marzahn entsorgen wollen.

Ein Hausmeister habe das verängstigte Tier in einer Mauerspalte neben dem Müllcontainer im Keller des Hauses entdeckt und die Tierschützer informiert, teilte der Tierschutzverein am Donnerstag. Eine Mitarbeiterin habe die Katze dann mit einem Fangkescher aus ihrem Versteck befreien können.

Wie der Tierschutzverein am Donnerstag mitteilte, war die ungefähr acht Monate alte, grau-weiß getigerte Katze vermutlich in den Müllschlucker geworfen worden und dann mehrere Stockwerke tief durch den Müllschacht in den Container gefallen. Sie überlebte den Sturz ohne innere Verletzungen. Wahrscheinlich aus Furcht kletterte das Tier aus dem Container und versteckte sich neben dem Müllschacht in einer tiefen Spalte im Mauerwerk.

Die junge Katze wurde ins Tierheim Berlin gebracht und tierärztlich versorgt. "Sie hatte wohl einen Schutzengel, denn ihr geht es den Umständen entsprechend gut", sagte eine Tierheim-Tierärztin.

Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro möglich

Der Tierschutzverein will die Möglichkeit einer Anzeige gegen Unbekannt prüfen. "Sollte es sich herausstellen, dass die Katze tatsächlich auf diese schreckliche Art regelrecht wir Müll entsorgt werden sollte, werden wir die Möglichkeit einer Anzeige gegen Unbekannt prüfen", sagt Ines Krüger, 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin. "Im Tierheim Berlin haben wir schon sehr viel Tierleid erleben müssen, dies ist aber ein ganz besonders grausamer Fall."

Das Aussetzen von Tieren ist laut Tierschutzgesetz verboten. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.

Nur wenige Tage zuvor waren drei völlig verwahrloste Kaninchen an verschiedenen Müllplätzen in Lichtenberg in Kartons ausgesetzt aufgefunden wurden.

Quelle: dpa/sei
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