15.01.13

Prozess in Berlin

Opa schießt aus Angst vor Abschiebung auf Enkel

Aus Sorge, von seiner Familie in ein Heim gebracht zu werden, hat ein Berliner seinen Enkel verletzt. Nun steht er für die Tat vor Gericht.

Nach den Schüssen auf seinen Enkel hat ein 60 Jahre alter Berliner im Prozess eine Tötungsabsicht bestritten. Er habe niemals jemanden umbringen wollen, sagte der Mann am Dienstag vor dem Landgericht Berlin. Er habe den 20-Jährigen mit der Waffe nur "abschrecken" wollen. Er habe vermutet, dass er von der Familie in ein Obdachlosenheim abgeschoben werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen versuchten Mord vor. Im Juli 2012 soll er auf seinen Enkel geschossen haben, als dieser die Wohnung in Rudow betrat, um dem Großvater beim Umzug zu helfen.

Der 20-Jährige erlitt einen Steckschuss im Oberarm und musste im Krankenhaus behandelt werden. Bei der Wohnungsdurchsuchung stieß die Polizei auf ein Waffenarsenal. Fünf Pistolen und Revolver nebst Munition wurden sichergestellt.

Vergeblich um eine neue Wohnung bemüht

Der Angeklagte hatte mit seiner Tochter, deren Mann und Sohn in einem Einfamilienhaus gelebt. Nach Aussage des 60-Jährigen war der Umzug geplant, weil die Familie wegen der anstehenden Reparaturen das Haus nicht mehr finanzieren konnte.

Er habe sich vergeblich um eine neue Wohnung bemüht, sagte er. Auf seine Nachfragen, wo die Familie ihn unterbringen wolle, habe er nie eine Antwort erhalten. Daher habe er vermutet, dass sie ihn in ein Obdachlosenheim "abschieben" wollten, sagte der Großvater.

Seinen Angaben zufolge zielte er mit dem geladenen Revolver auf den Enkel, um ihn abzuschrecken. Er habe gehofft, dass sich der 20-Jährige beim Anblick der Waffe "abrupt umdreht und verschwindet", sagte der Angeklagte. Letztlich habe er "abgedrückt", weil sein Enkel "schreiend mit ausgestreckten Armen auf ihn zukam".

Der Prozess ergab, dass der Angeklagte damals häufig betrunken war, seine Wohnung verkommen ließ und keine Hilfe annahm. Nach Aussage der Tochter des Angeklagten wollten sie den Vater am Tattag zu dessen Eltern bringen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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