20.12.12

Prozess in Berlin

Vorbestrafter Kinderschänder muss knapp sechs Jahre in Haft

Der 59-Jährige hatte sich an zwei 13 Jahre alten Jungen vergangen. Vor dem Landgericht Berlin legte er ein Geständnis ab.

Foto: dapd

Der 59-Jährige wurde vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von knapp sechs Jahren verurteilt
Der 59-Jährige wurde vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von knapp sechs Jahren verurteilt

Ein vorbestrafter Kinderschänder ist wegen erneuten schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatte der 59-jährige am Donnerstag ein Geständnis abgelegt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann Anfang vergangenen Jahres während eines zweiwöchigen Aufenthaltes in der Dominikanischen Republik an zwei 13-jährigen Jungen in seinem Hotelzimmer sexuell vergangenen hatte. Das Verfahren wurde in Berlin verhandelt, weil der Mann seinen letzten Wohnsitz in der Hauptstadt hatte.

Ihm sei bewusst, dass er sich falsch verhalten habe, sagte der 59-Jährige. Die Tat sei "unverantwortlich" von ihm gewesen.

1997 war der studierte Landschaftspfleger erstmals wegen Kindesmissbrauchs inhaftiert gewesen. Zuletzt wurde der frühere Projektmitarbeiter einer Berliner Wohltätigkeitsorganisation im Januar dieses Jahres vom Landgericht Landshut zu viereinhalb Jahren verurteilt. Er hatte sich damals an einem elfjährigen Straßenjungen aus Haiti in der Dominikanischen Republik vergangen und das Kind mit falschen Papieren nach Deutschland gebracht.

Eine Sicherungsverwahrung für den vorbestraften Kinderschänder hatte ein Gutachter wegen der derzeit "sehr geringen" Wiederholungsgefahr verneint. Er verwies darauf , dass der pädophil veranlagte Mann inzwischen eine Therapie in der Haft begonnen habe. Zudem betonte der Verteidiger, dass sein Mandant inzwischen das Unrecht seines Handelns einsehe. In seinem Schlusswort versicherte der Angeklagte am Donnerstag, dass er die Therapie fortsetzen werde. Neben seiner Bereitschaft zur Therapie wertete das Gericht auch das "uneingeschränkte Geständnis" am Ende strafmildernd.

Quelle: dapd/bee
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