19.12.12

Urteil

Bundestag um 780.000 Euro geprellt - Beamter muss in Haft

Ein Beamter aus der Poststelle des Bundestags muss drei Jahre in Haft. Er hatte gestanden, jahrelang Geld abgezweigt zu haben.

Foto: dpa

Der Beamte hat mit erfundenen Postsendungen 778.000 Euro ergaunert
Der Beamte hat mit erfundenen Postsendungen 778.000 Euro ergaunert

Ein Mitarbeiter der Poststelle des Deutschen Bundestages hat sich jahrelang auf Kosten seines Arbeitgebers bereichert. Deshalb wurde er am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht Berlin sprach den 43-Jährigen der Untreue schuldig. Durch ihn sei der Behörde ein "gewisser Imageschaden entstanden", hieß es im Urteil. Das Gericht stellte zugleich fest, dass die Kontrollen "nicht ausreichend" waren und dem Beamten damit die Taten "leicht gemacht" wurden.

Der 43-Jährige hatte im Prozess gestanden, mithilfe eines mitangeklagten Postzustellers von März 2007 bis Januar 2012 fingierte Nachnahmesendungen an sich selbst verschickt und dann die vermeintlichen Rechnungen über den Bundestag bezahlt zu haben.

Beträge in Höhe von insgesamt 778.000 Euro waren den Privatkonten der beiden Angeklagten gutgeschrieben worden, weil sie sich als Zahlungsempfänger der vermeintlichen Lieferungen eingetragen hatten. Gegen den 44 Jahre alten Mitangeklagten wurde wegen Beihilfe zur Untreue eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt.

Für das Gericht war "schwer zu begreifen", "mit welchem Selbstverständnis es so lange laufen konnte". Es sei eine "Betriebsblindheit im Arbeitsumfeld festzustellen", hieß es. Die Angeklagten hätten die Haltung entwickelt, dass "die öffentliche Kasse das verkraften kann".

Zahlungen im Nachhinein legitimiert

Der Beamte hatte innerhalb des Tatzeitraumes 407.000 Euro, der Postzusteller 371.000 Euro privat abgezweigt. Der jahrelange Schwindel flog Anfang 2012 auf, als die Poststelle im Bundestag eine neue Leiterin bekam. Dem Gericht zufolge waren die Zahlungen in der Poststelle erst "im Nachhinein durch Kassenanordnung legitimiert worden".

Der Postzusteller war den seit Jahren andauernden Machenschaften des Beamten auf die Schliche gekommen und hatte eigenen Angaben zufolge "auch etwas vom Kuchen abhaben wollen". Dem Gericht zufolge hat der 44-Jährige dazu beigetragen, "das System zu vereinfachen". Er hatte dem Beamten Blankobelege für die Zahlungsanweisung überlassen und im Gegenzug eine Kopie einer Postcard erhalten, um für sich Überweisungen tätigen zu können.

Beide Angeklagte waren im Prozess geständig und sind nicht vorbestraft. Strafmildernd wurde bei dem Postzusteller gesehen, dass er "nicht der Initiator" war und das veruntreute Geld zu "großen Teilen" zurückgezahlt hat.

Er hatte das Geld auf seinem Konto liegen lassen, während der Bundestagsbeamte eigenen Angaben zufolge sein Geld ausgegeben hat. Dem 43-Jährigen droht nach dem Urteil auch der Verlust des Beamtenstatus.

Quelle: dapd/sei
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