13.12.12

Terrorprozess

Mehr als vier Jahre Haft für Ex-Taliban-Kämpfer aus Berlin

Der 27-jährige Berliner hatte sich der Terrorgruppe "Deutsche Taliban Mujahideen" angeschlossen und lernte den Umgang mit Schusswaffen.

Foto: dapd

Der 27 Jahre alte Berliner ist wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe zu einer Haftstrafe verurteilt worden
Der 27 Jahre alte Berliner ist wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe zu einer Haftstrafe verurteilt worden

Ein zum Islam konvertierter Berliner ist wegen Mitgliedschaft in der ausländischen Terrorgruppe "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Der heute 27-Jährige habe den Umgang mit Schusswaffen erlernt, um Angehörige der Nato und der afghanischen Streitkräfte "angreifen und töten zu können", hieß es im Urteil des Kammergerichts Berlin am Donnerstag.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berliner von Dezember 2009 bis April 2010 der Terrorgruppe DTM angehört hatte und im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoff ausgebildet worden war.

Er wurde auch der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdender Gewalttat für schuldig befunden.

Jihad als "einziger Weg"

Im September 2009 war er mit seiner Ehefrau ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet ausgewandert, um sich der Terrorgruppe anzuschließen. Er habe in einem islamischen Land leben und gegen die Ungläubigen kämpfen wollen, sagte der Richter.

Die DTM habe Afghanistan damals als das "zentrale Schlachtfeld gegen die Ungläubigen" und den Jihad als "einzigen Weg" gesehen, sie zu bekämpfen, hieß es. Dazu hätten insbesondere Deutschland und die USA gehört.

Zielen der Terrorgruppe unterworfen

Das Gericht war überzeugt, dass sich der Angeklagte dem Ziel der Terrorgruppe "unterworfen" hatte. Er habe sie "gefördert", indem er sich als Kämpfer ausbilden ließ und in Internet-Botschaften um Unterstützung warb.

Im Verfahren hatte der Angeklagte sein damaliges Handeln als "großen Fehler" bezeichnet und versichert, sich inzwischen von seiner radikalen Gesinnung "distanziert" zu haben. Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine "mildere Strafe" gefordert, ohne einen konkreten Antrag zu stellen.

Im September 2010 in der Türkei verhaftet

Der Angeklagte war im September 2010 in der Türkei verhaftet und im Mai dieses Jahres an die Deutschen Behörden überstellt worden. Seit September ist er unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Seine Zeit in türkischer Untersuchungshaft wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet.

Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde mit dem Urteil aufgehoben, da dem Gericht zufolge "keine Fluchtgefahr besteht".

Quelle: dapd/bee
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