06.12.12

Urteil

Lehrer wegen seiner Ethnie "Berliner" nicht diskriminiert

Ein angestellter Pädagoge hatte geklagt, weil er sich gegenüber zugewanderten Kollegen mit Beamten-Status benachteiligt fühlte.

Foto: dpa

Ist der „Berliner“ eine diskriminierungsfähige Ethnie? Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht befassen
Ist der "Berliner" eine diskriminierungsfähige Ethnie? Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht befassen

Berliner Lehrer sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht durch zugewanderte Kollegen mit Beamten-Status aus anderen Bundesländern diskriminiert. Es sei schon zweifelhaft, ob der "Berliner" eine diskriminierungsfähige Ethnie sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit hatte der Kläger argumentiert. Die Klage des in der Hauptstadt angestellten Pädagogen wurde abgewiesen. (Urteil der 5. Kammer vom 26. Oktober 2012 VG 5 K 222.11).

2011 hatte Berlin mit einer Anzeigen-Kampagne bundesweit nach mehr als 1000 Lehrkräften gesucht und damit geworben, dass Bewerber mit ihrem Beamten-Status übernommen werden. Daraufhin forderte der angestellte Berliner Lehrer seine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Das lehnte das Land ab – mit der Begründung, es gebe keinen Rechtsanspruch auf Verbeamtung.

Lehrer spricht Berliner Dialekt und isst Bollenfleisch

Doch der Mann gab sich nicht zufrieden, verlangte Schadenersatz. Schließlich gehöre er zur Ethnie der Berliner, spreche Berliner Dialekt und esse traditionelle hiesige Gerichte wie das Bollenfleisch (Schmorgericht aus Fleisch und Zwiebeln), argumentierte er. Er sei allein aus diesem Grund nicht verbeamtet worden, so seine Argumentation vor Gericht.

Das Gericht folgte dem nicht. Durch die Zuwanderung seien "die Berliner" als abgrenzbare Einheit kaum erkennbar. Der Kläger sei auch nicht wegen seiner Herkunft benachteiligt worden. Als in Berlin angestellter Lehrer werde er ebenso wenig verbeamtet wie Pädagogen aus anderen Bundesländern, die den Status nicht haben. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.

Berlin hat die Verbeamtung der Lehrer 2003 abgeschafft, während fast alle anderen Bundesländer daran festhalten. Die angestellten Lehrer fordern deshalb seit langem ein gleiches Nettoeinkommen für angestellte und verbeamtete Lehrer sowie eine tarifrechtliche Regelung für die Bezahlung angestellter Lehrkräfte. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben sie die Initiative "Bildet Berlin" gegründet.

Quelle: dpa/kö
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