05.12.12

Durchsuchung

Justizsenator Heilmann - "Ja, ich habe angerufen"

Die Durchsuchung der Privatwohnung und des Arbeitsplatzes eines Reporters der Berliner Morgenpost war Thema im Rechtsausschuss.

Die Durchsuchung der Privatwohnung und des Arbeitsplatzes eines Reporters der Berliner Morgenpost hat am Mittwoch auch den Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftigt.

Die Grünen-Fraktion hatte den Besprechungspunkt "Razzia bei Springer – der Justizsenator als Ermittlungsführer" beantragt. Die Grünen wollten von Thomas Heilmann (CDU) wissen, warum der Senator zeitgleich zu den laufenden Ermittlungen in der vergangenen Woche in der Chefredaktion der Zeitung angerufen hatte. "Das ist ungewöhnlich und begründungsbedürftig, und wir würden gerne wissen, wie es dazu kam", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Dirk Behrendt, in der Begründung.

Am Mittwoch vor einer Woche hatten Beamte der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts wegen des Verdachts der Bestechung die Privatwohnung und den Arbeitsplatz eines Chefreporters der Berliner Morgenpost durchsucht. Zeitgleich mit dem Start der Durchsuchung informierte Heilmann Chefredakteur Carsten Erdmann telefonisch.

"Ja, ich habe angerufen", sagte Heilmann im Rechtsausschuss, und bestätigte noch einmal, was seine Sprecherin in den vergangenen Tagen bereits bekanntgegeben hatte. Der Vorgang der Durchsuchungsaktion sei "in jeder Hinsicht erheblich und brisant". Die Staatsanwaltschaft habe ihn von sich aus gebeten, zeitgleich in der Chefredaktion anzurufen, sagte Heilmann weiter. "Hintergrund ist, dass sie sicherstellen wollte, dass der Anruf auch durchkommt. Ein unbekannter Staatsanwalt fühlt sich da schwächer als ein bekannter Justizsenator."

Ziel des Anrufes sei es gewesen, sicherzustellen, dass nicht die gesamte Redaktion durchsucht werden müsse, um bestimmte gesuchte Unterlagen zu bekommen, "sondern dass dies durch Herausgabe abgewendet wird". Dieser Schritt der Deeskalation wäre wahrscheinlich gar nicht nötig gewesen, so Heilmann. "Die Morgenpost hat sehr besonnen reagiert und einen Anwalt eingeschaltet. Es gab nichts zu deeskalieren."

Die Staatsanwaltschaft plane derartige Aktionen stets zu bestimmten Uhrzeiten, deshalb sei es möglich gewesen, genau abgestimmt mit dem Beginn der Durchsuchungsaktion in den Räumen des Verlags Axel Springer den Anruf zu tätigen, so Heilmann.

Durch den Anruf würde ein Eindruck entstehen, der "nicht der allerbeste" sei, sagte Behrendt. "Würde der Senator in einem ähnlichen Fall denn auch in der Redaktion der Tageszeitung, des Neuen Deutschland oder der Jungen Welt anrufen?", fragte der Grünen-Abgeordnete. Das würde er tun, wenn ihn die Staatsanwaltschaft darum bitte, erwiderte Heilmann. "Und auch nur dann." Er wolle den Vorgang als Justizsenator nicht bewerten und sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußern, so der Senator. Er habe sich sachlich und neutral verhalten, denn er sehe im Rechtsgut der Pressefreiheit ein besonders hohes Gut.

Die Axel Springer AG weist den Vorwurf der Bestechung zurück. Der Verlag hält die Durchsuchung der Redaktionsräume am Mittwoch vergangener Woche für rechtswidrig und hat Rechtsmittel eingelegt. Nach Ansicht des von der Ullstein GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Axel Springer AG, engagierten Rechtsanwalts Professor Alexander Ignor greift die angeordnete Durchsuchung "tief und schwerwiegend" in das Grundrecht der Pressefreiheit ein.

Quelle: BM
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