08.11.12

Kokain

Prozess um Drogenhandel enthüllt einen Skandal

Vor dem Berliner Kriminalgericht endete der Prozess für fünf angeklagte Drogenhändler mit verblüffend milden Urteilen.

Foto: dapd

Kokain-Handel: Über den Hafen in Bremerhaven sollte das Drogengeschäft laufen
Kokain-Handel: Über den Hafen in Bremerhaven sollte das Drogengeschäft laufen

Es war ein Volltreffer: Knapp 100 Kilogramm Kokain wurden beschlagnahmt, mehrere Drogenhändler festgenommen. Zoll und Polizei sprachen vom "größten Erfolg bei der Bekämpfung des internationalen Drogenschmuggels der letzten Jahre".

Im April 2012 begann im Moabiter Kriminalgericht der Prozess. Am Mittwoch endete er für die fünf Angeklagten mit verblüffend milden Urteilen.

Vier Jahre und fünf Monate für den Hauptangeklagten Namik A. Seine Helfer bekamen Strafen zwischen vier und zwei Jahren sowie sieben Monaten Haft. Und der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat offenbarte in seiner Urteilsbegründung einen handfesten Skandal.

Eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation

Stefan Conen, Verteidiger von Namik A., hatte schon vor der Urteilsverkündung angeprangert, dass der hier verhandelte Drogenkauf "ganz wesentlich und rechtswidrig von einer Vertrauensperson der Polizei unter deren Augen gesteuert" worden sei. Und dass sein Mandant ohne den Einfluss dieser Vertrauensperson gar nicht auf die Idee gekommen wäre, einen derartigen Drogenkauf einzufädeln.

Fast deckungsgleich äußerte sich nun auch Richter Dobrikat: "Dem Verfahren haftet ein schwerer Makel an", kritisierte er die Ermittler. "Der Angeklagte ist erst durch eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation zur Tat gebracht worden." Es wäre richtig gewesen, nachdem sich Namik A. "als gänzlich unverdächtig erwies", den Kontakt mit der Vertrauensperson abzubrechen. Stattdessen, so Dobrikat, sei "über einen sehr langen Zeitraum durch die Vertrauensperson der Polizei massiv auf den Angeklagten eingewirkt worden".

Informant war ein V-Mann

Begonnen hatte diese Geschichte im Herbst 2009. Mitarbeiter des Zollamtes Hannover erhielten die Information, dass es in Berlin einen Drogendealer gebe, der angeblich im großen Umfang mit Heroin handele.

Informant war eine so genannte Vertrauensperson der Polizei, auch V-Mann genannt; in diesem Falle ein kriminell vorbelasteter Mann, der unter dem Tarnnamen Moharem arbeitete und, so Richter Dobrikat, auch Erfolgsprämien kassierte.

Vom Gericht konnte er nicht vernommen werden. Es gab keine Aussagegenehmigung. Auch die verdeckten Ermittler der Polizei mussten nicht vor Gericht erscheinen. Ihre Vernehmungen wurden per Video übertragen. Sie saßen dabei hinter einer Milchglasscheibe.

Alles andere als erfolgreicher Drogenhändler

Als Verdächtigen genannt hatte V-Mann Moharem im Herbst 2009 den Türken Namik A. Richter Dobrikat sprach von "einem Mann, der in bescheidenen Verhältnissen lebte". Der 51-Jährige war nicht vorbestraft und auch sonst polizeilich noch nicht auffällig geworden, lebte von Arbeitslosengeld II, hatte eine kleine Wohnung und einen Schrebergarten in Spandau.

Er war, zumindest äußerlich, alles andere als ein erfolgreicher Drogenhändler. Tagsüber hielt sich Namik A. oft in einem Café in Charlottenburg auf. Es war der Sitz eines türkischen Kulturvereins, bei dem Namik A. den stellvertretenden Vorsitz hatte. Dieses Café war künftig auch der Wirkungsort von Moharem.

Richter Dobrikat wertete es als nachvollziehbar, dass gegen Namik A. nach dem Hinweis, er sei Drogenhändler, zunächst ermittelt wurde. Er führte zahlreiche Telefonate ins Ausland. Zudem will V-Mann Moharem bemerkt haben, dass Namik A. mit anderen Männern konspirativ anmutende Gespräche führte und mit ihnen dabei in ein Hinterzimmer oder auf die Straße verschwand. Auch von einer weiter gereichten Plastiktüte war die Rede, vermutlich mehrere Kilo schwer.

Einsatz wurde noch intensiviert

Moharems Auftrag war es, Namik A. zu beobachten. Der V-Mann hatte aber offenbar schon sehr früh begonnen, Namik A. in Gespräche über Rauschgifthandel zu verwickeln. Irgendwann soll Namik A. angeblich sogar mal von einem Geschäft mit 20 Kilogramm Heroin gesprochen haben – behauptete zumindest Moharem.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt, sagte Richter Dobrikat, hätten die Ermittler einen Scheinkauf organisieren müssen, um Namik A. zu überführen. Sie hätten jedoch weiter auf den viel größeren Deal gelauert.

Auch Wochen danach noch, obwohl es noch immer keine handfesten Hinweise gab, dass Namik A. ein Drogenhändler ist. Es sei "nicht tolerabel", dass der Einsatz an dieser Stelle nicht abgebrochen, sondern sogar noch intensiviert worden sei, beanstandete der Richter.

Der Beweisaufnahme zufolge war es dann Moharem selbst, der Namik A. wegen des Drogenhandels ansprach, ihn regelrecht bedrängte und auch an seiner Ehre packte: "Du bist ein starker Mann, lass uns ein Geschäft machen". Anfangs ging es um Heroin, das lehnte Namik A. jedoch ab und bezeichnete es "als Teufelszeug".

Interessierter wurde er, als Moharem von Kokain sprach. Und es gab ja auch einen relativ leichten Weg, versprach Moharem. Er kenne einen korrupten Mitarbeiter im Freihafen von Bremerhaven. Der könne es ermöglichen, große Mengen Rauschgift von Schiffen zu schmuggeln. Es war ein verdeckter Ermittler, mit dem sich Namik A. und Moharem später mehrfach trafen. Und der Namik A. ebenfalls drängte, nun endlich das Rauschgift zu besorgen.

Namik A. träumte davon, ein eigenes kleines Hotel zu führen. Er wurde schwach, witterte, von Moharem ermuntert, leicht verdientes Geld, und zog am Ende noch vier Bekannte mit hinein.

Am 18. August 2011 wurden in einer Wohnung in Bremerhaven 97,17 Kilogramm Kokain sichergestellt und Namik A. und dessen Komplizen festgenommen. Die Ermittler hatten die Aktion – die Drogen brachte ein Schiff aus Panama nach Ludwigshafen – minutiös überwacht.

Die Strafkammer sehe zwar die "rechtsstaatswidrige Tatprovokation", sagte Richter Dobrikat. Den Anträgen der Verteidigung, das Verfahren aus diesem Grund einzustellen, folge die Kammer jedoch nicht. Aufgrund des Einflusses der von der Polizei geführten dubiosen Vertrauensperson der Polizei sehe die Kammer jedoch nur einen minder schweren Fall. Ansonsten, so der Richter, wäre es für Namik A. eine Strafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis geworden.

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