18.10.12

Urteil

Berliner Zahnarzt darf Azubi nicht wegen Kopftuchs ablehnen

Einer jungen Frau wurde der Ausbildungsplatz verweigert, weil sie ihr Kopftuch während der Arbeit nicht ablegen wollte.

Foto: dapd

Das Berliner Arbeitsgericht hatte einer jungen Frau Recht gegeben, die sich um eine Ausbildungsstelle als Zahnarzthelferin beworben hatte. Der Zahnarzt hatte ihre grundsätzliche Qualifikation anerkannt. Zugleich machte er ihre Einstellung aber davon abhängig, dass sie ihr religiös motiviertes Kopftuch ablegt. Dies lehnte die Bewerberin ab und klagte gegen die Praxis
Das Berliner Arbeitsgericht hatte einer jungen Frau Recht gegeben, die sich um eine Ausbildungsstelle als Zahnarzthelferin beworben hatte. Der Zahnarzt hatte ihre grundsätzliche Qualifikation anerkannt. Zugleich machte er ihre Einstellung aber davon abhängig, dass sie ihr religiös motiviertes Kopftuch ablegt. Dies lehnte die Bewerberin ab und klagte gegen die Praxis

Einer jungen Frau darf laut einer Gerichtsentscheidung in Berlin nicht deshalb der Ausbildungsplatz verweigert werden, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will. Dieses Urteil fällte das Berliner Landesarbeitsgericht in einem Prozess gegen einen Zahnarzt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. (AZ: 55 Ca 2426/12)

Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird.

Das Arbeitsgericht hatte der jungen Frau Recht gegeben, die sich um eine Ausbildungsstelle als Zahnarzthelferin beworben hatte. Der Zahnarzt hatte ihre grundsätzliche Qualifikation anerkannt. Zugleich machte er ihre Einstellung aber davon abhängig, dass sie ihr religiös motiviertes Kopftuch ablegt. Dies lehnte die Bewerberin ab und klagte gegen die Zahnarztpraxis.

Das Urteil soll bereits im März 2012 ergangen sein, wurde aber erst jetzt bekannt. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sprach am Donnerstag von einem Urteil "mit Signalwirkung".

Das Gericht verurteilte den Zahnarzt dem Sprecher zufolge zu einer Entschädigung in Höhe von 1500 Euro: "Der Zahnarzt hat das Recht verletzt, weil er der Klägerin die Stelle verweigert hat, allein weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte."

Antidiskrimierungsgesetz gilt seit 2006

Das Urteil stelle klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht beim Zugang zu Beschäftigung diskriminiert werden dürften, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Lüders. Es sei aus der Beratungspraxis und der Forschung bekannt, dass das Tragen eines Kopftuchs die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich beeinträchtige. Das liege auch daran, dass es bei vielen Arbeitgebern wenig Unrechtsbewusstsein gebe, ergänzte die Leiterin der Bundeseinrichtung, die die Opfer von Diskriminierung berät.

Das Antidiskrimierungsgesetz gilt seit 2006 und soll Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, religiöser Überzeugungen, ethnischer Herkunft oder Behinderungen verhindern. Es greift als solches auch ins Arbeitsrecht ein und legt fest, dass persönlicher Glauben bei Einstellungen, Kündigungen und anderen Personalentscheidungen in der Privatwirtschaft keine Rolle spielen darf.

Ausnahmen sieht das Gesetz nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle nur in bestimmten Bereichen vor. So dürfen Religionsgemeinschaften oder religiös ausgerichtete Wohlfahrtsverbände für eine Einstellung das Bekenntnis zu ihrer Religion unter bestimmten Bedingungen voraussetzen. Ausnahmen gelten auch im Öffentlichen Dienst, vor allem im Schuldienst. Die Länder können in ihren Schulgesetzen die religiöse Neutralität für Lehrer festschreiben. Verwaltungsgerichte urteilten in den vergangenen Jahren in diversen Prozessen zumeist gegen Klägerinnen, die rechtlich gegen diese Kopftuchverbote vorgingen.

Auch Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) begrüßte die Entscheidung. Kopftuchtragende Frauen sollten nach ihrer Ansicht ihr Recht auf Religionsfreiheit auch auf dem Arbeitsmarkt einfordern. "Das Urteil ist ein wichtiges Signal, dass die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch nicht akzeptabel ist", sagte die Senatorin am Donnerstag.

Quelle: AFP/KNA/sei
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