02.10.12

Urteil

Bombendrohung bei Überfall - Berliner muss in Haft

Ein 20-Jähriger wurde nach dem Überfall auf ein Leihhaus in Berlin-Neukölln zu einer Jugendstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt.

Nach dem Überfall auf ein Leihhaus ist ein 20 Jahre alter Berliner wegen räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte sei mit "massiver Aggressivität" gegen Leute vorgegangen, um die Beute zu erlangen, hieß es am Dienstag im Urteil des Landgerichts Berlin.

Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Im Prozess hatte er den Vorwurf über seinen Anwalt pauschal gestanden und angegeben, Geld für Drogen gebraucht zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 20-Jährige im Dezember 2011 bei dem Überfall in Berlin-Neukölln mit dem Zünden einer Bombe gedroht hatte und auf diese Weise Goldschmuck mit einem Verkaufswert von 40.000 Euro erpresst hatte.

Zitternde Hände und Angst

Er hatte demonstrativ einen Rucksack am Schalter platziert und der Angestellten auf einem Zettel angedroht, eine Bombe in der Tasche zu haben. Außerdem drohte er, dass alle sterben würden, wenn Alarm ausgelöst werde. Die Angestellte hatte daraufhin den gesamten Herrenschmuck aus der Auslage herausgegeben.

"Das war brutal. Die Leute mussten damit rechnen, dass sie in die Luft gesprengt werden", hieß es im Urteil. Eine 47 Jahre alte Angestellte musste nach dem Überfall ihren Job kündigen. Sobald ein Mann mit Mütze das Geschäft betreten habe, hätten ihre Hände gezittert und sie habe Angst bekommen, äußerte die Frau im Verfahren.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess dafür entschuldigt, was strafmildernd gewertet wurde. Dagegen wirkten sich seine erheblichen Vorstrafen strafverschärfend aus. Er war als Schulschwänzer aufgefallen und hatte mit 13 angefangen, Drogen zu nehmen.

In den vergangenen fünf Jahren hätten sich Straftaten und Haftzeiten beim Angeklagten abgewechselt. Er habe die Institutionen der Jugendgerichtshilfe durchwandert, aber sämtliche Angebote hätten dauerhaft nicht geholfen, hieß es im Urteil.

Zuletzt war der Angeklagte im April 2009 wegen räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

Quelle: dapd/sei
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