02.10.12

Berliner Landgericht

Vorbestrafter Hochstapler muss drei Jahre ins Gefängnis

Der Angeklagte hatte sich als Investmentbroker ausgegeben und seine Klienten mit Renditen von bis zu 30 Prozent geködert.

Foto: dpa Themendienst

Zusatz: Das Gericht gab den Geschädigten eine Mitschuld, da sie es dem angeklagten Betrüger „leicht gemacht“ hätten
Zusatz: Das Gericht gab den Geschädigten eine Mitschuld, da sie es dem angeklagten Betrüger "leicht gemacht" hätten

Ein wegen Betrugs vorbestrafter Hochstapler muss wegen erneuter Betrügereien ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verurteilte den 64-Jährigen am Dienstag zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von 2008 bis 2011 von zwei Frauen und zwei Männern insgesamt 201.000 Euro für private Zwecke erschwindelt hatte. Dafür hatte er sich als erfolgreicher Investmentbroker ausgegeben und vorgetäuscht, das Geld entweder gewinnbringend in der Schweiz anzulegen oder in seine Geschäfte zu investieren.

Im Prozess hatte der Mann ein Geständnis abgelegt und angegeben, das Geld für sich verbraucht zu haben. Seinen Angaben zufolge war er nach der letzten Haftentlassung mit seiner finanziellen Situation nicht klar gekommen. Er ist wegen Betrugs und Missbrauchs von Titeln vorbestraft. Die Taten hatte er begangen, als er unter Bewährung stand.

"Besonders niederträchtig und schändlich"

Unter anderem hatte der Angeklagte 2010 während eines Klinikaufenthalts einer Mitpatientin Geld abgenommen. Das sei "besonders niederträchtig und schändlich", hieß es im Urteil.

Zugleich gab das Gericht den Geschädigten eine Mitschuld. Die um ihr Geld betrogenen Opfer hätten es dem Angeklagten "leicht gemacht", hieß es. Es sei unglaublich, was sie sich hätten aufschwatzen lassen, ohne einen Vertrag in der Hand zu haben. Der Prozess ergab, dass der Angeklagte Renditen von 15 bis 30 Prozent versprochen hatte. Nur ein Geschädigter hatte eine geringe Summe zurückerhalten.

Zweifel an der Reue

Im Urteil wurde darauf verwiesen, dass der Angeklagte sogar in der Untersuchungshaft versucht hatte, einem Mithäftling mit seiner Masche Geld abzunehmen. Der Staatsanwalt hatte daher an der vom Angeklagten geäußerten Reue "erhebliche Zweifel".

Der gravierendste Fall der Anklage wurde vom Gericht allerdings abgetrennt. Darin ging es um weitere 100.000 Euro, die der Angeklagte einer mit ihm befreundeten Medizinerin auf ähnliche Weise abgenommen haben soll. Dem Gericht zufolge wird der Fall gesondert verhandelt.

Quelle: dapd/ko
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