27.09.12

Prozess

Weiterbau der A 100 - Richter zweifeln Klage an

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn. Eine Tendenz ließen die Richter bereits erkennen.

Foto: dpa/DPA

Ein Bagger räumt in Neukölln das Gelände für die Erweiterung der A 100. In Leipzig wird über die Zukunft des Projekts entschieden
Ein Bagger räumt in Neukölln das Gelände für die Erweiterung der A 100. In Leipzig wird über die Zukunft des Projekts entschieden

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verhandlung über den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A 100 von Neukölln nach Treptow begonnen. 13 Privatkläger sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND wehren sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Einzelne Kläger wollen verhindern, dass für die 3,2 Kilometer lange Trasse ihre Gewerbegrundstücke genutzt oder ihre Wohnhäuser abgerissen werden. Andere beklagen eine erhöhte Lärm - und Schadstoffbelastung in ihrem Wohngebiet. Rechtsanwalt Karsten Sommer, der zahlreiche Kläger vertritt, äußerte sich am Rande der mündlichen Verhandlung zuversichtlich zu den Erfolgsaussichten.

Zweifel an der Klageberechtigung des Bezirks

Eine erste Tendenz gab der 9. Senat des Gerichts zu erkennen. Er habe erhebliche Zweifel, ob sich der Bezirk als Teil der Einheitsgemeinde Berlin auf die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes berufen könne und klageberechtigt sei, sagte der Vorsitzende Wolfgang Bier. In der Folge werden die Argumente der direkt betroffenen Kläger behandelt.

Die Richter ließen auch erkennen, dass sie nicht grundsätzlich an der Berechtigung des Autobahnbaus zweifeln. "Der 16. Bauabschnitt ist kein Stummel, der ins Gassengewirr Berlins hineinreicht", sagte der Vorsitzende Richter. Die A 100 schließe eine Bundesstraße, nämlich die B 96 a, an die Autobahn an. Das Verfahren dürfe deshalb nicht an der Planrechtfertigung scheitern. Es sei klar, dass es dort überregionalen Verkehr geben würde. "Dort sehen wir nicht den eigentlichen Knackpunkt", sagte Richter Bier.

Senatsplaner haben Alternativen nicht berücksichtigt

Spannend wurde es, als das Gericht die Frage besprach, ob die Senatsplaner die Alternativen angemessen berücksichtigt haben. Der BUND hat nämlich eine Variante vorgeschlagen, mit der der "Verkehrszweck" erreicht, aber die Elsenstraße von Lärm und Schadstsoffen entlastet werden könne. Die Elsenstraße, in die die Autos nach dem Ende der neuen Trasse einmünden, sei "der Konfliktpunkt des Vorhabens", obwohl sie gar nicht Teil des Vorhabens ist.

Der BUND argumentierte, man könne den von Süden nach Norden rollenden Verkehr auf einer Autobahnbrücke über die Spree und dort in die Straße Alt-Stralau führen. Autos in der Gegenrichtung sollten erst in Treptow in die Autobahn einfahren. Eine solche Lösung einer "Teilanschlussstelle" entlaste die Elsenstraße und sei nicht ordentlich geprüft worden.

Die Senatsvertreterin sagte, die Rampen müssten dabei zu steil sein und die Brücke ließe zu wenig Platz für die Schiffe auf der Spree. Minutenlang beugten sich Richter, Anwälte und Sachverständige dann über Detailpläne. Richter Bier sagte, die Frage Sie nun, ob die vom Bund angeregte Variante eine "sich aufdrängende Alternative" sei. "Darüber werden wir uns eine Meinung bilden", sagte der Vorsitzende.

Gericht akzeptiert Aufteilung

Das Gericht machte zudem deutlich, dass es die Aufteilung des Vorhabens in einen nun verhandelten Bau des 16. Abschnitts und einem später zu realisierenden 17. Abschnitt zwischen Treptow und der Frankfurter Allee akzeptiere. Es sei deutlich, dass auch der 16. Abschnitt eine eigene verkehrliche Funktion habe, weil er Friedrichshain und Kreuzberg besser an den mittleren Ring anbinde, sagte Richter Bier: "Das wird jeder bestätigen können, der je mit dem Auto von Südosten gekommen ist", sagte Bier.

Auch dass unter dem Ostkreuz schon ein Tunnel für den 17 .Abschnitt gebaut wird, wollte das Gericht nicht so deuten, dass hier schon Fakten für die Zukunft geschaffen würden. Das Land Berlin müsse das Risiko in Kauf nehmen, dass hier eine Planung in den Sand gesetzt werde, sagte Bier.

Richter: "Die Verkehrsprognose wackelt"

Kritische Fragen mußten sich die Vertreter des Landes Berlin vom Gericht gefallen lassen, als es nach drei Stunden Verhandlung um den erwarteten Lkw-Anteil am Verkehr auf der A 100 ging, der für Lärm und Schadstoffe sehr wichtig ist. Die Planer verwiesen auf komplizierte Rechenmodelle und Faktoren, auf automatische und manuelle Verkehrszählungen und vergleichbare Autobahnabschnitte ging.

Der Vorsitzende Bier blieb skeptisch und sagte, wenn ein bestimmter Faktor verändert würde und ein Sicherheitsabstand von einem Prozent für notwendig gehalten würde, "dann wackelt die Verkehrsprognose", sagte Bier.

Klägeranwalt Sommer sagte, es gebe offenbar keine Quelle für eine seriöse Verkehrsprognose. Es gebe keine Projektbezogene Prognose für den Lkw-Verkehr. Diese ist aber eine Grundlage für das ganze Verfahrens.

Kläger verweisen auf Lkw-Anteil von 14 Prozent

In der Debatte um den Lkw-Anteil wurden die Senatsvertreter in die Enge getrieben. Die Planer gehen von einem Lkw-Anteil von etwas über sieben Prozent auf dem neuen Baubschnitt nach Treptow aus. Klägeranwalt Sommer verwies auf den Bundesverkehrswegeplan. Dort wird von 14 Prozent ausgegangen. Die Angaben der Planer seien "Kaffeesatzleserei, aber keine Prognose".

Richter Bier machte deutlich, dass für die Planfeststellung sehr wohl eine plausible, auf das Projekt bezogene Verkehrsprognose gefordert sei.

Quelle: BMO
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