Urteil
Berliner U-Bahnschläger kommen mit Bewährungsstrafe davon
Die Richter ließen Milde walten und revidierten in einem Wiederholungsprozess die Urteile. Aus der Haftstrafe wird eine Bewährung.
Bewährung statt Haft, Entziehungsanstalt statt Knast – so lautet das Urteil des Landgerichts Moabit in einem Wiederholungsprozess gegen zwei U-Bahnschläger. Die 27 und 21 Jahre alten Männer waren bereits im vergangenen Jahr für ihre Taten verurteilt worden.
Der Ältere zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe, der Jüngere zu drei Jahren Jugendstrafe. Die Urteile waren vom Bundesgerichtshof allerdings teilweise aufgehoben worden. Am Donnerstag wurde erneut verhandelt, diesmal mit weit milderen Urteilen.
Am Abend des 18. September 2010 waren Hussein B. (27) und Mohamad K. (21) mit mehreren Bekannten in einem Zug der U-Bahnlinie 6 in Tempelhof unterwegs. Als eine weitere Gruppe zustieg, zu der auch die beiden späteren Opfer gehörten, eskalierte schnell die Stimmung. Beide Gruppen deckten sich gegenseitig mit Beschimpfungen und Beleidigungen ein. Als die beiden Opfer im Verlauf der Fahrt schließlich allein waren, sahen die Angeklagten ihre Chance gekommen. Auf einen 19-Jährigen schlugen und traten sie so massiv ein, dass der junge Mann das Bewusstsein verlor und anschließend längere Zeit auf der Intensivstation eines Krankenhauses verbringen musste. Ein 20-Jähriger wurde mit einem Messer attackiert. Dass der Angriff für ihn glimpflich verlief, verdankte er lediglich einer Zigarettenschachtel in seiner Hosentasche, an der die Messerklinge abprallte.
Typisch für junge Gewalttäter
Knapp zwei Monate nach der Tat wurden B. und K. festgenommen und im Mai 2011 verurteilt. Die für Körperverletzungsdelikte relativ hohen Strafen ergaben sich dabei aus der Einbeziehung vorangegangener Verurteilungen. Denn die beiden Männer sind für Polizei und Justiz keine Unbekannten. Ganz im Gegenteil, ihre Akten weisen einen beachtenswerten Umfang auf. Die beiden Männer können auf Karrieren zurückblicken, die typisch sind für junge Gewalttäter.
Der aus dem Libanon stammende Hussein B. wurde mit 14 Jahren, pünktlich zum Eintritt der Strafmündigkeit, erstmals auffällig. Allein zwischen seinem 16. und 20. Lebensjahr wuchs seine Polizeiakte um 17 Delikte an. Auch danach kam der Sonderschüler, der eine Ausbildung zum Holzfäller abbrach, weiter regelmäßig mit den Behörden in Konflikt, zumeist wegen Raub, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Obwohl seine Verurteilung bislang noch nicht rechtkräftig war, sitzt B. bereits seit fast zwei Jahren aufgrund einer vorangegangenen Verurteilung in Haft.
Der staatenlose Mohamad K. kann ebenfalls auf eine längere Liste von Gewalttaten, aber auch Betrugsdelikten verweisen. Zu seinen Opfern gehört auch ein Polizeibeamter, den er mit einer rechten Gerade ans Kinn niederstreckte. Doch in den vergangenen zwei Jahren gab es keine Auffälligkeiten mehr. Dem Gericht erklärte er am Donnerstag, er habe inzwischen seine Cousine geheiratet, sei Vater eines Kindes und arbeite regelmäßig im Autohandel seines Vaters mit. Den Richtern genügte das, um eine günstige Sozialprognose zu stellen und die ursprünglich verhängten drei Jahre Haft in eine zweijährige Bewährungsstrafe umzuwandeln.
Auch für B. gab es einen Erfolg. Anders als im ersten Prozess folgten die Richter jetzt dem Antrag seines Verteidigers, ihn wegen seiner Drogensucht statt in Haft in eine Entziehungsanstalt zu schicken.















