05.09.12

Ritus

Berlin will religiöse Beschneidungen nicht bestrafen

In Berlin bleiben Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen straffrei – allerdings unter strengen Voraussetzungen.

Foto: DPA
Religiöse Beschneidungen müssen nach derzeitigem Stand von einem Arzt durchgeführt werden
Religiöse Beschneidungen müssen nach derzeitigem Stand von einem Arzt durchgeführt werden+

Berlin verfolgt die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven künftig nicht. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte am Mittwoch die ab jetzt geltende Regelung vor. Die Beschneidung bleibt demnach straffrei, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Eltern müssen dem Eingriff schriftlich zustimmen, die religiöse Notwendigkeit darlegen, und die Operation muss medizinisch fachgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen. "Damit geben wir den Ärzten Rechtssicherheit", sagte Heilmann.

Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven als Körperverletzung gewertet und damit eine große Diskussion ausgelöst. Viele Krankenhäuser, darunter auch das Jüdische Krankenhaus in Berlin, hatten daraufhin die Beschneidungen gestoppt. "Für uns stellen die Konsequenzen aus dem Kölner Urteil eine Katastrophe dar", sagte der Chefarzt des Jüdischen Krankenhauses, Kristof Graf. "Ich bin sehr zufrieden mit der Lösung." Das Jüdische Krankenhaus operiert jährlich 80 bis 150 Jungen. Vier von fünf Beschneidungen werden nach Angaben Grafs dabei an muslimischen Jungen vorgenommen. Er sei "dankbar", dass Berlin schnell eine Regelung getroffen habe.

Generalstaatsanwalt arbeitete die neue Regelung aus

Nach Gesprächen mit dem Krankenhaus, dem Zentralrat der Juden und Vertretern der Muslime habe Generalstaatsanwalt Ralf Rother die neue Regelung ausgearbeitet, sagte Heilmann. Die Praxis garantiere eine maximale medizinische Versorgung. "Und es ist ein klares Signal, dass wir muslimisches und jüdisches Leben in der Stadt wollen", sagte Heilmann. Ziel sei es vor allem, die nach dem Urteil entbrannte Debatte zu versachlichen.

Damit ist Berlin das erste Bundesland, das eine spezielle Regelung in der umstrittenen Frage findet. Der Bundestag hat angekündigt, eine bundesweit geltende Regelung anzustreben. Diese liegt aber noch nicht vor. Baden-Württemberg hat entschieden, Beschneidungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg wollen keine eigene Rechtsvorschrift vorlegen.

Verband der Kinder- und Jugendärzte reagiert zurückhaltend

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) zeigte sich zufrieden. "Wir begrüßen die Ankündigung", sagte TBB-Vorstandssprecherin Aise Demir. "Wir haben kein Problem damit, dass die Beschneidung unter medizinischen Standards und Narkose vorgenommen werden muss." Die Operation im Krankenhaus oder auch bei einem niedergelassenen Arzt sei für Muslime längst die Regel. Zurückhaltender zeigte sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. "Ich kann damit leben", sagte Verbandssprecherin Elke Jäger-Roman. Vor allem die geforderte Schmerzfreiheit für Kinder sei eine wichtige Bedingung.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) ist gegen die neue Regelung. Die Forderung, vor einer religiösen Beschneidung jüdischen oder muslimischen Glauben nachzuweisen, widerspreche der im Grundgesetz festgeschriebenen Bekenntnisfreiheit, sagte der SPD-Politiker. Als "inakzeptabel" bezeichnete er auch die Regelung, dass nur approbierte Ärzte die Jungen beschneiden sollen. Das schließe eine Beschneidung durch jüdische Mohalim aus, kritisierte der Politiker. Mohalim sind Männer, die eigens für Beschneidungen ausgebildet sind.

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