Aufenthaltsverbot
Für Hütchenspieler sind Plätze in Berlin-Mitte tabu
Für Hütchenspieler wird es eng in Berlin: Das Verwaltungsgericht hat ein Aufenthaltsverbot für mehrere Orte in Mitte bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren das gegen einen Hütchenspieler verhängte polizeiliche Aufenthaltsverbot bestätigt. Damit darf der Mann zwölf Monate lang mehrere Straßen und Plätze in Mitte nicht mehr betreten, teilte ein Sprecher am Montag mit. Die Richter bestätigten die Annahme der Polizei, dass der Mann hier vermutlich wieder eine Straftat begehen werde. Er hatte bereits zwölf Platzverweise sowie vier Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts und 16 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erhalten.
Die Polizei hatte das Verbot schon Mitte Juli 2012 ausgesprochen, nachdem der Hütchenspieler 33 Mal rund um die Straßen Unter den Linden und Friedrichstraße angetroffen worden war. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Zuletzt hatte die Polizei den Druck auf die Hütchenspieler stark erhöht, nachdem sie etliche Passanten betrogen und sogar angegriffen hatten. Die Banden stammen meist vom Balkan oder aus Osteuropa.
In der Regel werden Passanten zunächst von Komplizen angelockt, die stets erraten, unter welcher der drei Schachteln sich die Kugel verbirgt. Macht ein Neugieriger mit, erhöht der Spieler plötzlich das Tempo und lässt die Kugel unbemerkt verschwinden. Die Polizei warnt Bürger: "Sie verlieren immer."
Das Hütchenspiel stellt laut Straßengesetz zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Kann den Tätern aber ein Betrug nachgewiesen werden, handelt es sich um eine Straftat. Laut eines neuerlichen Urteils reicht es aus, dass dem Opfer eine nicht existente Chance vorgespiegelt wird. In der Vergangenheit mussten Beamte beobachten, wie die Masche abläuft, und damit riskieren, entdeckt zu werden.
















