16.08.12

Parteienfinanzierung

NPD erstreitet vor Berliner Gericht 50.000 Euro

Inmitten der Debatte über ein neues Verbotsverfahren kann sich die Partei über eine Zahlung aus der staatlichen Parteienfinanzierung freuen.

Foto: DPA
Rechtsextreme NPD klagt auf Zahlung von 50 000 Euro
Im Streit um die Zahlung von knapp 50.000 Euro aus der Parteienfinanzierung hat die rechtsextreme NPD einen juristischen Erfolg erzielt.

Die Bundestagsverwaltung muss der NPD nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts 49.333 Euro aus den Mitteln zur Parteienfinanzierung auszahlen. Mit dieser Entscheidung gaben die Richter am Donnerstag einer Klage der rechtsextremen Partei statt. Das Geld ist bisher nicht geflossen, weil die Bundestagsverwaltung die Summe mit einer Rückforderung an die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) für das Jahr 2010 verrechnen wollte. Die Bundestagsverwaltung hatte sich auf einen Fusionsvertrag beider Parteien vom Dezember 2010 berufen und daraus eine Haftung der NPD abgeleitet.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation aber nicht. "Parteienrechtlich fand keine Verschmelzung der beiden Parteien statt", begründete die Vorsitzende der 2. Kammer, Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter das Urteil zugunsten der NPD. Eine Gesamtrechtsnachfolge, wonach die Schulden hätten verrechnet werden dürfen, liege nicht vor. Die DVU besteht derzeit noch als Verein in Liquidation.

Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung bedeutet die Berliner Entscheidung im Umkehrschluss aber auch, dass keine Ansprüche der DVU aus der Parteienfinanzierung auf die NPD übertragen werden. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe würden die sich daraus ergebenden Konsequenzen geprüft, hieß es in einer Stellungnahme der Bundestagsverwaltung.

Noch offen ist ein weiterer Rechtsstreit der NPD mit der Bundestagsverwaltung. Im Mai 2011 wurde die Partei vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Zahlung von 2,5 Millionen Euro verurteilt. Hintergrund waren mutmaßliche Fehler im Rechenschaftsbericht 2007. Im Dezember werde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt, erklärte NPD-Anwalt Carsten Schrank.

Quelle: dpa/nbo
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