Virtueller Hammer
Berliner können Diebesgut künftig im Internet ersteigern
Diebesgut und gepfändete Gegenstände können ab September im Internet ersteigert werden. Dafür schuf der Berliner Senat die Grundlage.
Fundsachen oder beschlagnahmtes Diebesgut können Berliner demnächst im Internet ersteigern. Auch vom Gerichtsvollzieher gepfändete Gegenstände kommen so im Rahmen von Zwangsvollstreckungen unter den virtuellen Hammer.
Der Senat schuf am Dienstag die gesetzlichen Grundlagen dafür. Von September an könnten Interessierte auf www.justiz-auktion.de mitbieten, erklärte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Die gesetzliche Neuerung stellt die Internetversteigerung als Regelfall neben die öffentliche Präsenzversteigerung.
"Mit der Internetversteigerung wird ein modernes und transparentes Verfahren der Zwangsversteigerung geschaffen, durch das sich das Recht an die modernen Lebensverhältnisse anpasst", erklärte Heilmann.
Der Zugang zur Auktionsplattform sei ohne zeitliche Begrenzung möglich, wodurch Interessenten – im Gegensatz zur Präsensversteigerung – sehr flexibel Angebote sichten und Geschäfte vornehmen könnten.















