Haftverhältnisse
Gericht lehnt Entschädigung für drei Berliner Häftlinge ab
Weil die Zustände in ihren Zellen der JVA Tegel menschenunwürdig sind, war den Gefangenen zunächst eine Entschädigung zugesprochen worden.
Drei Berliner Häftlinge, denen in erster Instanz Entschädigung bis zu knapp 5000 Euro zugesprochen worden war, gehen leer aus. Das Berliner Kammergericht lehnte am Dienstag eine Zahlungsverpflichtung des Landes Berlin ab. Die Urteilsgründe wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht bekanntgegeben.
Der 9. Zivilsenat hatte im Prozess zwar bejaht, dass die Haftbedingungen in der JVA Tegel in den Einzelzellen menschenunwürdig waren. Die Männer hätten aber versäumt, bei der Anstaltsleitung ihre Verlegung zu beantragen, ließen die Richter ihre Einschätzung durchklingen.
Das Landgericht hatte den Häftlingen Entschädigung zugesprochen, weil sie in der Teilanstalt I der inzwischen geschlossenen Justizvollzugsanstalt Tegel mit 5,3 Quadratmetern in zu kleinen Zellen untergebracht waren. Besonders ein 150-Kilo-Mann hatte über die winzige Zelle geklagt. Das Land Berlin hatte Berufung gegen die Zahlung von Haftentschädigungen eingelegt.
Die menschenunwürdige Unterbringung an sich begründet nach der mündlichen Verhandlung vor dem Kammergericht noch keinen Anspruch auf Entschädigung. Bis zur Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs im September 2009 liege wegen der bis dahin ungeklärten Rechtslage kein Amtspflichtverschulden des Landes Berlin vor, erklärte der Vorsitzende Richter.
Zwei Häftlinge saßen auch noch nach dieser Entscheidung in der Teilanstalt. Ein Vertreter des Landes Berlin hatte erklärt, die Häftlinge wären verlegt worden, hätten sie den Antrag gestellt. Die Männer seien darüber nicht richtig informiert worden, entgegnete ihr gemeinsamer Anwalt.
Vor der 9. Zivilkammer sind den Angaben zufolge rund 130 solcher Klagen anhängig.















