Restaurant-TÜV
Berliner Senat hält am Smiley-System fest
Das Internetportal "Sicher essen in Berlin" bleibt. Der Senat hält Rechtsgrundlage für ausreichend - entgegen der Meinung einzelner Bezirke.
Der Berliner Senat hält am sogenannten Smiley-System zur Bewertung der Hygiene in Gaststätten fest. Die Internetplattform "Sicher essen in Berlin" bleibe auch nach Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes am 1. September bestehen, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz, Claudia Engfeld, am Freitag. Nach erneuter Prüfung sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass es für das Berliner Portal eine ausreichende Rechtsgrundlage gebe.
Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) habe die Entscheidung zum Erhalt des Modells am Freitag "entgegen einzelner Voten aus Berliner Bezirken" getroffen, sagte die Sprecherin. Einige von ihnen hielten die Veröffentlichungen seit langem für rechtswidrig, weil die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichend seien.
Hintergrund ist nach Angaben der Sprecherin, dass sich die Länder bislang nicht auf eine einheitliche Informationspraxis einigen konnten. Deshalb sei die notwendige Gesetzesreform bisher nicht vorangekommen. "Wir sitzen leider in der Föderalismusfalle. Deshalb wird es noch dauern, bis wir in Berlin zu wirklichen Verbesserungen kommen können", sagte Heilmann. Bis dahin würden sich wohl auch die Bezirke weiterhin unterschiedlich verhalten.
Am Tag zuvor hatte ein interner Fehler in der Behörde in den Bezirken Verwirrung gestiftet und den Eindruck erweckt, dass System stehe vor der Abschaffung. Diesem Eindruck widersprach Heilmann am Freitag.
Bundesweit anerkanntes Modell
Die Verbraucherschutzexperten der Grünen und Linken, Turgut Altug und Klaus Lederer, verwiesen darauf, dass das Smiley-System ein bundesweit anerkanntes Modell sei. Es war 2009 nach dänischem Vorbild erstmals vom Bezirk Pankow getestet worden. Auf den Seiten von "Sicher essen in Berlin" finden die Verbraucher eine Datenbank mit den Ergebnissen der aktuellen Hygienekontrollen. So können sie sich ein Bild darüber machen, inwieweit ein Betrieb den Anforderungen an die Lebensmittelhygiene entspricht.
Zusätzlich zur berlinweiten "Hygiene-Ampel" führt der Bezirk Pankow ein Smiley-System zur Kontrolle von Restaurants. Bei der Punktzahl zwischen 0 und 80, die auf der berlinweiten Website für die Gaststätten abzulesen ist, sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, wofür der Betrieb die Minuspunkte bekommen habe, begründet der Bezirk sein Parallelsystem. Derzeit laufen laut der Sprecherin der Justizverwaltung die Planungen, wie auch diese Ergebnisse in die bestehende Datenbank einfließen können. Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich zuvor für eine bundesweit einheitliche Liste ausgesprochen. Die Wirtschaftsminister der Bundesländer lehnten diese Pläne hingegen ab.















