Urteil
Berliner muss nach Rückfall erneut in Sicherungsverwahrung
Der 55-Jährige ist der Erste, gegen den Berliner Richter diese Maßnahme zum zweiten Mal anordneten.
Nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im Februar 2011 muss ein Rückfalltäter dreieinhalb Jahre in Haft. Das Berliner Landgericht verurteilte den 55-Jährigen am Mittwoch wegen Raubes und Körperverletzung. Zugleich wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit anschließender Sicherungsverwahrung angeordnet. Zunächst muss der Mann einen Teil der Strafe verbüßen.
Der Verurteilte hatte 1989 und 1993 im Vollrausch zwei Männer aus der Obdachlosenszene getötet. Insgesamt saß der gelernte Bäckergehilfe mehr als 30 Jahre hinter Gittern. Acht Monate nach seiner Freilassung auf Bewährung hatte er im Oktober 2011 in Berlin-Wedding einen Mann auf offener Straße ausgeraubt. Einen Monat später hatte er einen Bekannten aus dem Trinkermilieu nach Streit um dessen Schnorrerei geschlagen.
Das Verbot, Alkohol zu trinken, hatte der Mann zweimal missachtet. Das Gericht begründete die Sicherungsverwahrung mit "einem Hang zu schweren Straftaten unter Alkoholeinfluss". Mit der Unterbringung in der Entziehungsanstalt wollen die Richter dem 55-Jährigen die Chance zur Therapie geben.
Im Februar 1994 wurde der Berliner zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er einen Obdachlosen erwürgt hatte. Damals verfügte das Gericht die erste Sicherungsverwahrung. Er war einer der Ersten von rund einem Dutzend Straftätern in Berlin, die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) frei kam.
Wegen des derzeitigen Übergangsrechts bis Ende Mai 2013 sei die Urteilsfindung schwierig gewesen, betonte Richter Thomas Seifert. Bis dahin muss der Gesetzgeber regeln, wie die Vollziehung der Sicherungsverwahrung ausgestaltet wird. "Die Kombination aus Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung" wird der derzeitigen Situation am ehesten gerecht, so Richter Seifert.
Während seiner Sicherungsverwahrung sei der 55-Jährige "ausschließlich verwahrt" worden, kritisierte Seifert. Therapieangebote für Alkoholkranke fehlten. Bei der plötzlichen Entlassung nach 17-jähriger Abstinenz sei der Berliner als geheilt eingestuft worden. Seifert sprach von einer "verhängnisvollen Entscheidung", denn schon bald sei der Mann wieder ins Trinkermilieu abgeglitten.
Als problematisch werteten die Richter auch, dass ein Verstoss gegen die Führungsaufsicht als "nicht so schwerwiegend" eingestuft wurde. Der Verurteilte hatte Haschisch geraucht. Das hätte aufgearbeitet werden müssen, aber nichts geschah, betonte das Gericht.
















