24.07.12

Prozess

30-Jähriger gesteht Missbrauch auf Berliner Schultoilette

Der Mann hatte in Wedding ein achtjähriges Mädchen in eine Schultoilette gezerrt und vergewaltigt. Vor Gericht bereute er die Tat.

Foto: DAPD
Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Körperverletzung:  Konstantinos M. hat die Vorwürfe gestanden
Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Körperverletzung: Konstantinos M. hat die Vorwürfe gestanden

Konstantinos M. sitzt gebückt auf der Anklagebank. Als wolle er sich verstecken. Er ist kaum größer als 1,60 Meter, hat tiefe Augenringe, wirkt schwächlich – war am 1. März 2012 aber stark genug, in der Humboldthain-Grundschule (Wedding) eine achtjährige Schülerin auf die Toilette zu zerren und sie dort zu vergewaltigen.

"Für meine Tat schäme ich mich sehr", steht in einer Erklärung des 30-Jährigen, die seine Verteidigerin Gesine Reisert am Dienstag vor einer Moabiter Strafkammer verliest. Er sei schon in den Tagen zuvor niedergeschlagen und depressiv gewesen, habe in den Stunden vor der Tat Unmengen Alkohol getrunken, vier Gramm Kokain konsumiert und zwei starke Beruhigungstabletten geschluckt.

In der Humboldthain-Grundschule, die er als Kind selber besuchte, habe er angeblich nur mit einem ehemaligen Lehrer reden wollen. Der sei früher gut zu ihm gewesen und habe ihn "immer angenommen", heißt es in der Erklärung. Er habe geraucht und mehrfach die Hinweise übergangen, dass auf dem Schulgelände das Rauchen verboten sei. Und dann sei die kleine Jasima (Name geändert) gekommen. Sie wollte zur Skulptur-AG, suchte den Klassenraum.

Eine Polizistin beschreibt Jasima vor Gericht als ein "sehr hübsches Mädchen mit langem Haar". Sie habe unmittelbar nach der Tat große Mühe gehabt, aus dem verängstigten, weinenden Kind herauszubekommen, was geschehen war. Die Schülerin schilderte, dass sie von dem fremden Mann gefragt wurde, ob sie wisse, wo sein ehemaliger Lehrer sei. Als sie verneinte, habe er sie plötzlich am Arm gepackt und weggezogen, hin zur Jungentoilette.

Sie habe sich noch an einem Heizungsrohr festhalten wollen. Aber vergeblich, er war ja viel stärker. Der Mann habe nach Schweiß und Zigarettenrauch gerochen. Als sie schreien wollte, habe er ihr die Hand auf den Mund gepresst. Und dann gab es noch dieses Messer. Der Mann habe gesagt, er werde sie töten, wenn sie schreie. Deswegen habe sie sich auch alles gefallen lassen – bis ein Schüler den Toilettenraum betrat, Konstantinos M. abgelenkt wurde und sie fliehen konnte. Jasima stieg mit einem Fuß auf den Toilettenrollenhalter, kletterte über die Seitenwand in die Nebenkabine und schloss sich dort ein.

Es drohen sieben Jahre Haft

In Konstantinos M.s Erklärung liest sich das etwas anders. Der Grieche will von dem vergewaltigten und sexuell missbrauchten Kind unvermittelt abgelassen haben, als das Mädchen sich zu ihm drehte und er das verzweifelte Gesicht sah. "Da habe ich plötzlich einen Schrecken vor mir selber bekommen", heißt es in der Erklärung. "Ich bin im Nachhinein schockiert darüber, was ich getan habe."

Konstantinos M. konnte damals ungehindert die Schule verlassen. Vier Wochen später folgte die Festnahme. Die Ermittler kamen durch seine Handyverbindungen auf seine Spur. Und es fand sich DNA an einer Flasche, die ihm in der Toilettenkabine aus der Gesäßtasche gefallen war.

Jasima wird vor Gericht nicht erscheinen müssen. Das sei gut für das Kind, sagt die als Zeugin geladene Mutter. Anfangs, so die 33-jährige Thailänderin, habe die Tochter schon in der U-Bahn große Probleme gehabt, wenn ein Mann neben ihr stand. Das habe sich inzwischen aber gegeben. Doch noch einmal begegnen wolle sie ihrem Vergewaltiger auf keinen Fall. Das Kind habe auch eine Entschuldigung und ein vom Angeklagten angebotenes Schmerzensgeld (1800 Euro) abgelehnt. "Ich will ihn nie wieder sehen, der Mann soll im Gefängnis bleiben", hatte sie zu ihrer Mutter gesagt.

An diesem Freitag soll das Urteil verkündet werden. Es gab vorher Absprachen. So soll im Fall eines umfassenden Geständnisses die Strafe nicht höher als sieben Jahre, aber auch nicht niedriger als sechs Jahre und vier Monate sein. Anwalt Heinz Paul, der für Jasima die Nebenklage vertritt, spricht am Ende des ersten Prozesstages von einem "rein formalen Geständnis". Der Angeklagte habe die Tat erst eingeräumt, als er überführt worden sei. "Reue kann ich nicht erkennen."

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