06.07.12

Anzeigen

Ferienwohnungen auf Website des Berliner Senats angeboten

Berlin will gegen Ferienwohnungen in der City vorgehen. In der Stadt gibt es rund 12.000. 350 davon stehen auf der Internetseite des Landes.

Foto: euroluftbild.de/Grahn
Berlin aus der Luft
Besuchermagnet: In Berlin gibt es derzeit rund 12.000 Ferienwohnungen

In Berlin gibt es derzeit rund 12.000 Ferienwohnungen. 9000 davon werden unter anderem auf Internetplattformen angeboten, weitere 3000 stünden den Berlin-Besuchern unter der Hand zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Stadtentwicklungsverwaltung auf eine Kleine parlamentarische Anfrage der Linke-Politikerin Katrin Lompscher hervor. Der Anteil der Ferienwohnungen beträgt demnach bezogen auf den gesamten Wohnungsbestand in Berlin 0,7 Prozent.

Der Senat räumte gleichzeitig ein, dass auf der offiziellen Internetseite des Landes (www.berlin.de) derzeit rund 350 Ferienwohnungen in der Innenstadt angeboten werden. Da die Internetseite in Zusammenarbeit mit einem Privatunternehmen betrieben werde, seien auf der Seite auch gewerbliche Anzeigen geschaltet, heißt es in der Antwort des Senates auf die Anfrage. Anzeigen seien möglich, solange sie nicht gegen geltende Gesetze verstießen.

Senat will gegen wachsende Angebot von Ferienwohnungen vorgehen

Zuletzt hatte der Senat vor zwei Wochen angekündigt, verstärkt gegen das wachsende Angebot von Ferienwohnungen in der Innenstadt vorgehen zu wollen. Mit der Neuauflage des sogenannten Zweckentfremdungsverbots soll verhindert werden, dass immer mehr Mietwohnungen in Ferienapartments oder Gewerberäume umgewandelt werden. Spätestens bis Jahresende soll ein entsprechendes Gesetz das Abgeordnetenhaus passieren, kündigte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) an. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen den Vermietern Zwangsmaßnahmen und Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Anders als in den 80er- und 90er-Jahren soll das Verbot jedoch nicht für ganz Berlin gelten, sondern nur in ausgewählten Bezirken oder Ortsteilen. Er verspricht sich davon eine bessere juristische Handhabe gegen Hausbesitzer, die durch die Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen oder gezielten Wohnungsleerstand ihre Gewinne maximieren wollen. Versuche der Behörden, mithilfe des Baurechts oder des Gewerberechts gegen Spekulanten vorzugehen, waren in der Vergangenheit vor Gericht gescheitert.

Quelle: ker
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