Urteil
Baby "wie Müll aus dem Fenster geworfen" – Haft für Mutter
Gleich nach der Geburt hatte eine Berlinerin ihren Sohn wie Müll aus dem Fenster geworfen. Dafür muss sie nun viereinhalb Jahre in Haft.
Das Baby lebte zu kurz, um noch einen Namen bekommen zu können. Am 19. November 2011 wurde es in eine Mülltüte gewickelt und aus dem Fenster einer im fünften Stock gelegenen Wohnung am Spandauer Damm (Berlin-Charlottenburg) geworfen. Ein Nachbar fand es im Innenhof.
Die Frau, die den kleinen Jungen Minuten zuvor im Badezimmer heimlich gebar, wurde am Montag von einem Moabiter Schwurgericht wegen Totschlags im minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz verwies bei seiner Urteilsbegründung auf das Gutachten eines Psychiaters, der bei der 41-jährigen Ines T. eine stark eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Geburt und der Tötung des Babys nicht ausschließen konnte.
Die Tat sei jedoch nicht mit dem klassischen Fall einer sehr jungen, überforderten Mutter zu vergleichen, für den es früher sogar mal einen Kindstötungsparagrafen gab, sagte der Richter. "Damit haben wir es hier definitiv nicht zu tun. Die Angeklagte ist 41 Jahre alt und keine 16 mehr. Und es ist ja doch ein Unterschied, ob eine Frau ihr Neugeborenes erstickt oder es einfach wie Müll aus dem Fenster wirft." Andererseits, so Schertz, verrate der Tatablauf doch einiges über den psychischen Zustand der Angeklagten, die diese Schwangerschaft offenbar um jeden Preis vor ihrem Lebensgefährten verheimlichen wollte. Sei es doch klar gewesen, dass die Polizei nach dem Fund des leblosen Babys im Hof sehr schnell auf die Spur von Ines T. kommen werde.
Motiv für die Tat blieb für Richter unklar
Für das Gericht blieb das Motiv der Tat "unklar". Die Angeklagte habe keine "plausible Erklärung" liefern können, sagte der Richter und sprach von einer "irrationalen" und "völlig planlosen" Tat. Ines T. habe, nachdem am Vormittag die Fruchtblase platzte, immer noch genug Zeit gehabt, in ein Krankenhaus zu fahren und dort zu entbinden. Zumal die Situation für sie nicht neu gewesen sei.
Ines T. hatte zuvor schon vier Kinder zur Welt gebracht. Zwei inzwischen halbwüchsige Mädchen sind jetzt außerhalb des Elternhauses untergebracht. Zwei im Sommer 2009 und im Sommer 2010 geborenen Jungen wurden sofort zur Adoption freigegeben, weil der Lebensgefährte keine weiteren Kinder wollte. Eine Schwangerschaft wurde abgebrochen. "Warum nach diesen Erfahrungen nicht für Schwangerschaftsverhütung gesorgt wurde, ist uns rätselhaft", sagte Schertz.
Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Haft beantragt. Auch er ging von einem Totschlag im minder schweren Fall aus. Ines T.s Verteidigerin plädierte für eine Strafe von unter vier Jahren. Ihre Mandantin sei aufgrund ihres psychischen Zustands "nicht in der Lage gewesen, Hilfsangebote anzunehmen". Auch die in verschiedenen Krankenhäusern angebotenen Babyklappen seien für sie keine Option gewesen. Sie habe sich in ihrer Angst vor ihrem Lebensgefährten "subjektiv in einer für sie ausweglosen Situation befunden", sagte die Anwältin.















