Geschäftsordnung
Piraten verklagen Berliner Abgeordnetenhaus
Die Berliner Fraktion fordert mehr Rechte für einzelne Abgeordnete und hat deshalb eine Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht.
Für die Rechte einzelner Abgeordneter zieht die Berliner Piratenfraktion jetzt vor das höchste Landesgericht. Der Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider reichte am Mittwoch im Auftrag der Piratenfraktion Organklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof ein, teilte die Fraktion mit. Die Klage zielt auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses ab. Einzelne oder fraktionslose Abgeordnete dürften nicht länger gegenüber den Fraktionen benachteiligt werden, hieß es. Die Kosten des Verfahrens tragen die Mitglieder der Piratenpartei und nicht die Fraktion.
Zu den Rechten gehöre, dass jeder Abgeordnete Große Anfragen an den Senat stellen oder Gesetzesanträge einbringen kann, erklärte der Abgeordnete der Piratenfraktion, Pavel Mayer. "Die Debatte um das Rederecht im Bundestag hat gezeigt, dass Fraktionen dazu tendieren, abweichendes Stimm- und Redeverhalten übermäßig hart zu sanktionieren. Dem wollen wir entgegenwirken", unterstrich der Pirat.
Zudem sollen auch kleinere Fraktionen einen Vize-Präsidenten für das Landesparlament stellen dürfen und Sondersitzungen einberufen können, teilte Mayer mit. In einem Gutachten hatte der Staatsrechtler Prof. Christian Pestalozza der Piratenfraktion schon im März bestätigt, dass Teile der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses gegen die Berliner Verfassung verstoßen.
Die Grünen und die Linken hatten sich bereits im März offen für dieses Anliegen der Piraten gezeigt. Die Regierungsfraktionen SPD und CDU zeigten sich skeptischer.















